4 Verkehrs- und Mobilitätssystem|4.4 Güterverkehr und Transportlogistik|

Nutzungs- und Systeminnovationen im Güterverkehr und der Transportlogistik

Entwicklung neuer und Optimierung bestehender Prozesse zur Bündelung/Entbündelung, Entwicklung neuer Kooperations-, Koordinations- und Sharingmodelle, Entwicklung neuer und Optimierung bestehender Dienste und Geschäftsmodelle für die Zustellung, Auslieferung und Abholung, Konzeption neuer Modelle für effiziente Infrastrukturnutzung und Flächenmanagement und zur Integration umweltfreundlicher Verkehrsträger, Entwicklung und Integration kooperativer Ladungsträgerkreislaufsysteme.

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Auf gutem Weg | Da fehlt es noch weit

3 Gedanken zu „Nutzungs- und Systeminnovationen im Güterverkehr und der Transportlogistik

  1. Puntigam Rupert

    Der ausufernde Paketzustelldienst muss logistisch und damit auch energetisch effizient gestaltet werden.
    Vielleicht ist es sinnvoll den Vertrieb der Unternehmen vom Transport regulativ zu entkoppeln um diesen dann übergreifend zu optimieren und Sammellieferungen organisieren/etablieren zu können.

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  2. Thomas Steffl | scenario editor e.U.

    Gerade im Verkehrsbereich müssen für eine gelungene Energiewende enorme Potenziale gehoben werden. Das bedarf radikaler Innovationen im Verkehrssystem und damit auch beim Gütertransport. Für diese Konzepte und Ideen sollte in der zukünftigen Energieforschungsstrategie auch ausreichend Platz eingeräumt werden und die Ausformulierung dieser Konzepte und Ideen auch gefördert werden, z.B. Paletten-Ubahnen oder der Revitalisierung von Kleinbahnhöfen als Logistitikzentren.

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  3. Fachverband Steine-Keramik

    Der Verkehr muss effizienter gestaltet werden. Derzeit müssen aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen viele Transporte ineffizient durchgeführt werden, was zu unnötigem Mehrverkehr, CO2-, Lärm-, und Staubemissionen führt.

    Effektivere Transporte und eine Entlastung des Verkehrs können über eine Anhebung der Gewichtsbeschränkungen erreicht werden. Aufgrund der derzeitigen Vorschriften im Kraftfahrgesetz können die genutzten LKW vielfach nicht effizient beladen werden, das technisch mögliche Fahrzeugpotential kann oftmals nicht ausgeschöpft werden. Dies führt zu zahlreichem Mehrverkehr, der weder aus verkehrs- noch aus umweltpolitischer Sicht notwendig ist.

    Im Rahmen der Erhöhung des höchst zulässigen Gesamtgewichts für 4-Achs Betonmischer von 32 auf 36 Tonnen im Juli 2015 (§ 4 Abs. 7 Z 4a KFG) konnte ein entsprechendes CO2-Einsparungspotential nachgewiesen werden. Die TU Wien kam in einer Studie (Blab/Kluger-Eigl: „Technische und ökologische Auswirkungen von Achslasterhöhungen von 4-AchsFahrmischern“, Studie Projektnummer 11510, Technische Universität Wien, Februar 2012) zu dem Schluss, dass durch die Einsparung von etwa 200.000 Fahrten pro Jahr (= ca. 7 Mio. Straßenkilometer oder -15,4%) bei gleichbleibender Transportleistung ca. 5.000 Tonnen CO2-Emissionen (-5,4%) sowie mehr als 1,2 Mio. Liter Diesel (- 5,4%) eingespart werden können.

    Wir regen daher eine Erhöhung der höchst zulässigen Gesamtgewichte an – v.a. bei jenen Verkehren, die nicht auf die Schiene verlagerbar sind und die auf kurzen Wegen erfolgen (z.B. LKW die beim Transport von mineralischen Roh- und Baustoffen eingesetzt werden, Baustellenverkehre – Kranfahrzeuge, Fahrzeuge mit Spezialaufbauten, …).

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